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Tierschutzfall in Ihrer Umgebung

Häufig erhalten wir Zuschriften von Menschen, die in ihrer Nähe beobachten, dass ein Haustier nicht artgerecht gehalten wird.

 

Was kann man in solch einem Fall tun? 

 

Wir empfehlen, erst einmal mit den Haltern freundlich und auf Augenhöhe zu sprechen. Vielleicht stellt man dabei fest, dass der Tierschutzfall gar kein Tierschutzfall ist. Vielleicht kann der in der Wohnung jaulende Hund noch nicht alleine bleiben, die Halter trainieren aber fleißig mit ihm. Vielleicht hat die humpelnde Katze gar keine unbehandelte Verletzung, sondern Ataxie.  Und ein Hund ist vielleicht abgemagert, weil er krank ist, und nicht, weil er nicht ausreichend Futter erhält.

 

Das Gespräch mit den Haltern dient also zum einen der Klärung der Situation, zum anderen - sofern gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden kann - bietet es die Möglichkeit, dem vielleicht überforderten Tierbesitzer Hilfe anzubieten. Das alles wird aber nur erfolgversprechend sein, wenn im Gespräch von Ihrer Seite das Wohl des Tieres und nicht ein Vorwurf an den Tierhalter im Mittelpunkt steht.

 

Sollte tatsächlich ein echter Tierschutzfall vorliegen und der Halter nicht gesprächsbereit sein, hat nur der oder die zuständige Amtstierarzt/-ärztin die Mittel, dem Tier - notfalls auch gegen den Willen des Halters - zu helfen. Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt und schildern möglichst detailliert Ihre Beobachtungen. Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht verfolgt, daher sollten Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben.

 

Wir als Tierschutzverein haben keine Möglichkeiten in Tierschutzfällen einzuschreiten. Nur ein Amtstierarzt, in dringenden, gravierenden und unaufschiebbaren Notfällen auch die Polizei, ist ermächtigt, Auflagen und ggf. auch Beschlagnahmungen durchzuführen.

 

Welcher Amtstierarzt für Ihren Bezirk zuständig ist, erfahren Sie auf der Website Ihrer Stadt/Ihres Landkreises.

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